Grad bin ich beim Nachlesen von Blogs bei Stefan auf einen Fall gestoßen, der mir ganz besonders den Mangen umdreht:
Das BKA ermittelt gegen Mitbürger, weil diese "auffällig oft" auf den Webseiten der Polizei gesurft seien, und z. B. Fahndungsaufrufe angesehen hätten.
Daraus kann ich nur den Schluß ziehen, dass es unerwünscht ist, wenn ich mir als Bürger diese Fahndungsaufrufe anschaue, um damit tatsächlich "Sachdienliche Hinweise" wie z. B. eine zufällige Begegnung weitermelden zu können.