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Nach dem "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) müssen alle deutschen online-Publikationen bei der deutschen Nationalbibliothek zum Archivieren eingereicht werden. Unter anderem muss die Einlieferung nach §16 "vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung" geschehen.

Geahndet wird das ganze übrigens als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10000€, was für die meisten unter uns sicher eine beachtliche Summe darstellt. Weitere Details siehe Gesetzestext (PDF).

Interessant ist, dass obige Formulierung in meinen Augen DRM u. Ä. ausschliesst, aber das sollten sich dann wohl eher Anwälte überlegen. Ausserdem will ich hier davor warnen, die DNB zu infiltrieren, um die Daten dann in "befreiter Form" ins Netz zu stellen - das bleibt natürlich gemäß dem Urheberrecht weiterhin illegal.

Für uns Web- und Blogmaster ist wohl praktisch, dass laut dem Gesetz "Medienwerke in unkörperlicher Form" auch "zur Abholung bereitgestellt werden können", nach Maßgaben der Bibliothek natürlich. Ob das reine "ins Netz stellen der Homepage" bereits ausreichend ist, kann ich noch nicht genau sagen, ich habe da mal angefragt.

Traurigerweise scheint mir das Hochladeverfahren leider nicht automatisierbar, da man für jede Aktualisierung ein mehrstufiges Webformular ausfüllen muss, als Antwort dann eine Email mit einer ID bekommt, die man dann für den Upload per FTP nutzt. Es wird also wohl eher aufwändig, dafür ein Plugin für gängige CMS/Wiki/Blog-Systeme zu basteln.

Ein weiteres trauriges Detail ist, dass das Anmeldeformular neben IE mit Netscape 4.5/4.75 getestet wurde, nicht jedoch mit heute gängigen Browsern wie Mozilla, Safari oder Opera.

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