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Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird.

Sagt Wolfgang Schäuble.

Unfreundlich wird man in einer Diskussion üblicherweise dann, wenn man keine Argumente mehr hat.

Allerdings gibt unsere Verfassung auch uns Bürgern das Recht, unfreundlich zu werden.

Und zwar dann, wenn der "anständige, nichts zu verbergen habende" Herr Schäuble es ohne Rücksicht und Kompromisse unternimmt, unsere "Freiheitlich-Demokratische Grundordnung" zu beseitigen und somit unsere Verfassung, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zu brechen:

Artikel 20 [Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Deshalb fordere ich Herrn Schäuble auf, es nicht soweit kommen zu lassen. Begeben Sie sich wieder zurück auf den Boden unseres Rechtsstaates, und wir können zum freundlichen Umgangston zurückkehren.