Anscheinend wurde ein Mitbürger festgenommen und drei Stunden auf der Wache festgehalten, weil er eine Schäublone in seinem Auto hatte. Die Begründung war "Anfangsverdacht auf Beleidigung".
Allerdings:
Nach §194 StGB wird Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt, also nur, wenn Schäuble Strafanzeige erstattet. Die Verfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft darf daher kein Ermittlungsverfahren einleiten. Beleidigung ist kein Offizialdelikt.
Das bedeutet, weder der Polizist, noch erst recht der angerufene Staatsanwalt (= Jurist, der sollte das sowieso wissen) hätten tätig werden dürfen.
Die Schäublone, die eigentlich unter die Meinungsfreiheit fällt (und Gesinnungsprüfung sollten wir in einer Demokratie ja nicht haben), wurde übrigens ohne Quittung als Tatmittel beschlagnahmt - auch dies ist illegal.
Anscheinend sind wir grad mitten in der Demokratur, und bewegen uns mit rasendem Tempo auf die Diktatur zu.